Sauber erfassen
Zähl mit, wie viele Einwegverpackungen wirklich rausgehen. Ohne belastbare Zahl ist jede Anmeldung und jede Kalkulation Schätzung.
Ratgeber für Gastronomen
Die Verpackungssteuer in Freiburg trifft nicht den Gast, sondern die Gastronomie, die die Verpackung ausgibt. Das ist der ganze Unterschied, und er erklärt, warum sich für viele Küchen die Kalkulation verschoben hat. Auf dieser Seite steht, was besteuert wird, wie viel bei welchem Volumen zusammenkommt und welche Stellschrauben Gastronomien bleiben. Wer die Verpackungssteuer in Freiburg abfedern will, findet am Ende einen Weg, der beim Einkaufspreis ansetzt statt beim Preisschild für den Gast.
Freiburg erhebt eine kommunale Steuer auf Einwegverpackungen für Speisen und Getränke, die zum sofortigen Verzehr abgegeben werden. Rechtlich ist das eine örtliche Verbrauchsteuer. Vorbild ist die Tübinger Satzung, die das Bundesverfassungsgericht Ende 2024 entschieden und im Januar 2025 veröffentlicht hat – seitdem haben mehrere Städte nachgezogen.
Das Ziel dahinter ist nachvollziehbar: weniger Einwegmüll in der Innenstadt, weniger überfüllte Papierkörbe am Wochenende. Darüber streiten wir nicht. Uns geht es um die betriebswirtschaftliche Seite, über die in der Debatte weniger gesprochen wird.
Alle Angaben ohne Gewähr. Verbindlich ist immer die aktuelle Fassung der Verpackungssteuersatzung – bitte lies sie auf den offiziellen Seiten der Stadt Freiburg nach.
Gerechnet mit 50 Cent Steuer je steuerpflichtiger Verpackung und einem Einkaufspreis von 0,45 € für einen bedruckten 32er-Karton. Ein Monat entspricht 4,33 Wochen. Wie viel davon tatsächlich steuerpflichtig ist, hängt vom Vertriebsweg ab – Abholung und Theke immer, Lieferung nach Hause in der Regel nicht.
| Betriebstyp | Kartons pro Woche | davon steuerpflichtig | Steuer im Monat | Kartoneinkauf im Monat | Zusammen | Mit Pizza Support |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Abholung und Theke | 300 | alle | 649,50 € | 584,55 € | 1.234,05 € | 649,50 €Einkauf entfällt |
| gemischt | 400 | etwa die Hälfte | 433,00 € | 779,40 € | 1.212,40 € | 433,00 €Einkauf entfällt |
| überwiegend Lieferung | 800 | wenige | gering | 1.558,80 € | ab 1.558,80 € | ab 0,00 €Einkauf entfällt |
Bei Lieferung nach Hause fällt die Verpackungssteuer nach den Auslegungshinweisen der Stadt in der Regel nicht an. Der Einkaufspreis fällt trotzdem an – und genau den nehmen wir raus. Was für Deinen Betrieb gilt, klärst Du am besten mit Deiner Steuerberatung.
Zähl mit, wie viele Einwegverpackungen wirklich rausgehen. Ohne belastbare Zahl ist jede Anmeldung und jede Kalkulation Schätzung.
Bei Schalen und Bechern funktioniert Mehrweg oft gut. Beim Pizzakarton bleibt es schwierig – der muss flach, stabil und atmungsaktiv sein.
An der Steuer lässt sich nicht drehen, am Einkauf schon. Genau dafür gibt es uns: kostenlose Kartons, finanziert durch Werbung.
Rede mit Kollegen, mit dem Verband, mit der Stadt. Wer die Zahlen kennt, kann bei Ausnahmen und Übergangsregeln mitreden.
Die Steueranmeldung muss bis zum 30. Januar für das abgelaufene Jahr bei der Stadt sein, auf amtlichem Vordruck. Eine Erinnerung kommt nicht. Belege über Warenbezug und Verkauf musst Du vier Jahre aufbewahren.
Wir geben hier unsere Einordnung wieder, keine Rechtsberatung. Verbindlich sind ausschließlich die Veröffentlichungen der Stadt:
Bei steuerlichen Fragen zur eigenen Gastronomie hilft die Steuerberatung weiter. Wir können sagen, was ein Karton kostet – nicht, wie Deine Anmeldung auszusehen hat.
Auf Mehrweg, auf Lieferung nach Hause, auf mitgebrachte Gefäße, auf eingepackte Reste aus dem Restaurant, auf Servietten, auf essbare Waffeln und Becher, auf Kleinstverpackungen bis 25 Gramm und auf besonders kleine Besteckteile bis 10 Zentimeter. Wer im Jahr an höchstens zehn Tagen auf Festen und Märkten verkauft, ist ebenfalls befreit. Verbindlich ist die Satzung der Stadt – bitte lies dort nach.
Eine kommunale Steuer auf Einwegverpackungen, die für Speisen und Getränke zum sofortigen Verzehr ausgegeben werden. Sie wird nicht beim Gast erhoben, sondern bei der Gastronomie, die die Verpackung ausgibt. Das Vorbild ist die Tübinger Satzung, deren Rechtmäßigkeit das Bundesverfassungsgericht Ende 2024 entschieden und im Januar 2025 veröffentlicht hat. Maßgeblich ist immer die aktuelle Satzung der Stadt Freiburg.
Die Gastronomie, die die Verpackung an den Endkunden ausgibt – also Pizzerien, Imbisse, Cafés, Bäckereien, Foodtrucks. Nicht der Hersteller, nicht der Großhandel und nicht der Gast. Ausgenommen sind reine Lieferdienste ohne eigenen Verkauf vor Ort: Der Verpackungsmüll fällt bei ihnen im Privathaushalt an, nicht im öffentlichen Raum. Besteuert wird der Verzehr außer Haus im Sinne von Take-away. Für die betroffene Gastronomie bedeutet das: eine zusätzliche Position in der Kalkulation, die vorher nicht da war.
Zum Einkaufspreis des Kartons kommt der Steuerbetrag je ausgegebener Einwegverpackung. Bei 50 Cent je Verpackung und 400 Kartons in der Woche sind das rund 866,00 € im Monat, allein an Steuer. Der Einkauf des Kartons kommt oben drauf. Genau da setzen wir an: Unsere Kartons kosten den Betrieb nichts.
Rechtlich steht Dir die Preisgestaltung frei. Praktisch ist es eine Abwägung: Ein sichtbarer Aufschlag auf der Rechnung sorgt für Diskussionen an der Theke, ein eingepreister Aufschlag drückt die Marge. Die meisten Gastronomien, mit denen wir sprechen, machen ein bisschen von beidem. Wer den Einkaufspreis der Verpackung auf null bekommt, hat in dieser Rechnung mehr Luft.
Ja. Die Steuer knüpft an Einwegverpackungen an – Mehrwegsysteme sind nicht betroffen. Für viele Speisen funktioniert Mehrweg gut. Für eine Pizza, die heiß und flach transportiert werden muss, ist der Karton bislang schwer zu ersetzen. Deshalb konzentrieren wir uns auf genau dieses Produkt.
Wir nehmen den Einkaufspreis aus der Rechnung. Die Steuer bleibt, weil sie am Ausgeben der Verpackung hängt und nicht am Preis. Aber der Karton selbst kostet den Betrieb nichts mehr, weil Werbeflächen darauf ihn bezahlen. Bei 400 Kartons pro Woche ist das eine spürbare Entlastung – ohne Vertrag und ohne Mindestlaufzeit. So trägst Du Dich ein.
Ja, nur anders als der Betrieb an der Theke. Die Verpackungssteuer fällt bei Lieferung in der Regel nicht an, da bist Du ohnehin außen vor. Der Einkaufspreis für den Karton fällt bei Dir aber genauso an wie überall sonst, und der ist bei Lieferdiensten wegen der Mengen oft die größere Zahl. Genau den nehmen wir raus.
Die Steuer bleibt. Der Karton muss trotzdem nicht Dein Geld kosten. Bestelle jetzt und sei dabei, wenn wir versenden.
Jetzt bestellenDu hast einen Laden, der die Kartons gut gebrauchen könnte? Sag uns, welcher. Wir melden uns dort und erklären, wie das Ganze funktioniert. Kostet die Pizzeria nichts und Dich auch nicht.