Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Class Brothers GmbH (nachfolgend „wir“) und Werbepartnern über die Buchung von Werbeflächen auf Pizzakartons sowie für die Abgabe dieser Kartons an gastronomische Betriebe. Abweichende Bedingungen des Vertragspartners werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir stimmen ihnen schriftlich zu.
§ 2 Startschuss-Prinzip
Die Produktion beginnt erst, wenn zwei Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind: eine ausreichende Zahl teilnehmender Betriebe und ein ausreichendes Volumen gebuchter Werbeflächen. Bis dahin sind alle Eintragungen und Buchungen unverbindlich und können formlos zurückgezogen werden. Es entstehen keine Kosten.
Mit Erreichen beider Schwellen versenden wir Auftragsbestätigungen und Teilrechnungen. Ab diesem Zeitpunkt ist die Buchung verbindlich. Die Kartons werden aus produktionstechnischen Gründen voraussichtlich 10–12 Wochen nach Produktionsstart ausgeliefert. Feste Kalendertermine sagen wir nicht zu; Verzögerungen bei Druckerei oder Logistik berechtigen nicht zum Rücktritt, solange die Lieferung in angemessener Frist erfolgt.
Kommen die Schwellen nicht zustande, teilen wir das mit. Bereits geleistete Zahlungen erstatten wir in diesem Fall vollständig. Ein Anspruch auf Durchführung des Projekts besteht nicht.
§ 3 Leistungen für gastronomische Betriebe
Teilnehmende Betriebe erhalten die bestellte Menge Pizzakartons unentgeltlich. Im Stadtgebiet Freiburg im Breisgau fallen weder Kaufpreis noch Liefergebühren an. Außerhalb Freiburg im Breisgau wird eine Portopauschale i. H. v. 10,00 Euro netto zzgl. 19 % MwSt. je angefangene 300 Kartons berechnet. Ein Rechtsanspruch auf eine bestimmte Menge oder ein bestimmtes Format besteht nicht; wir teilen die verfügbare Auflage nach billigem Ermessen zu, wenn die Nachfrage die Auflage übersteigt.
Der Betrieb verpflichtet sich, die Kartons ausschließlich im eigenen Geschäftsbetrieb zu verwenden und nicht weiterzuverkaufen. Die auf den Kartons aufgebrachte Werbung darf nicht überklebt, entfernt oder unkenntlich gemacht werden.
Steuerliche Pflichten des Betriebs – insbesondere im Zusammenhang mit kommunalen Verpackungssteuern – bleiben unberührt und sind nicht Gegenstand dieses Vertrags.
§ 3a Lieferung und Abruf
Die bestellte Menge wird auf Wunsch in Teilmengen abgerufen. Je Betrieb und Monat liefern wir eine Teilmenge innerhalb des in § 3 genannten Liefergebiets kostenfrei aus, sofern sie mindestens 300 Kartons umfasst. Eine weitere Lieferung im selben Monat ist gegen eine Pauschale von 10,00 Euro netto ab 500 Kartons möglich; wir liefern spätestens 7 Werktage nach dem Abrufwunsch, da wir Fahrten bündeln. Außerhalb des Liefergebiets gilt für eine solche Zusatzlieferung die Portopauschale nach § 3 oder, bei größeren Mengen, eine vorher abgestimmte Versandabrechnung nach Aufwand.
Die Abholung durch den Betrieb ist an unseren Standorten in Freiburg-Tiengen und Freiburg-Haid nach telefonischer Terminvereinbarung jederzeit möglich, kostenlos und ohne Mengenbeschränkung; sie zählt nicht als Lieferung im Sinne dieses Paragrafen.
Der Abruf ist auf 12 Monate ab der ersten Lieferung begrenzt. Nicht abgerufene Mengen liefern wir nach Ablauf dieser Frist aus. Feste Liefertermine sagen wir nicht zu.
§ 4 Werbebuchungen, Preise und Zahlung
Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung auf pizzasupport.de veröffentlichten Preise. Jede Werbefläche hat einen eigenen, festen Einzelpreis; ein Werbepartner kann mehrere Flächen in einer Buchung wählen. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Buchende sind ausschließlich Unternehmen, Selbstständige und andere Gewerbetreibende im Sinne des § 14 BGB; Buchungen von Verbrauchern nehmen wir nicht an.
Nach Erreichen der Schwellen stellen wir 50 % des Auftragswerts als Anzahlung in Rechnung. Der Restbetrag wird mit Auslieferung fällig. Beide Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen zahlbar. Die Abwicklung erfolgt ausschließlich per Rechnung; eine Online-Zahlung bieten wir nicht an.
Für Motive, die einen einlösbaren Gutschein enthalten, gewähren wir 10 % Nachlass auf den Listen-Mediapreis. Der Nachlass entfällt rückwirkend, wenn das eingereichte Motiv entgegen der Angabe im Buchungsformular keinen Gutschein enthält.
§ 4a Begrenzte Fläche, Reihenfolge der Buchungen
Jede Werbefläche gibt es nur einmal. Eine Buchung wird erst mit dem Klick auf den Bestätigungslink verbindlich reserviert, den wir nach dem Absenden des Formulars per E-Mail zusenden (Double-Opt-in). Wählen zwei Werbepartner dieselbe Fläche, bekommt sie, wer zuerst bestätigt; ein Anspruch auf eine bestimmte Fläche, eine bestimmte Position oder überhaupt auf Berücksichtigung besteht nicht.
Können wir eine Buchung nicht berücksichtigen, teilen wir das unverzüglich mit. Ein Vertrag kommt in diesem Fall nicht zustande. Bereits geleistete Zahlungen erstatten wir vollständig; weitere Ansprüche entstehen daraus nicht.
§ 4b Bezugsmaß und Skalierung
Alle Flächenangaben und Preise beziehen sich auf das Kartonformat 32 × 32 cm. Es ist unser Hauptmaß mit der größten Produktionszahl.
Wird eine Auflage in einem kleineren oder größeren Kartonformat produziert, werden die Werbeflächen proportional mitskaliert. Die Preise orientieren sich unverändert an den Flächen des Formats 32 × 32 cm. Ein Anspruch auf Minderung, Nachlass oder Erstattung wegen abweichender Flächenmaße besteht nicht.
Mit der Buchung erkennen Sie diese Skalierung an.
§ 5 Motive, Druckunterlagen und Vorbehalt
Druckfähige Unterlagen sind bis zu dem von uns mitgeteilten Termin einzureichen. Gehen sie nicht rechtzeitig ein, können wir die Fläche anderweitig vergeben; der Anspruch auf Rückerstattung geleisteter Zahlungen bleibt bestehen.
Wir behalten uns vor, Motive ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Ausgeschlossen sind insbesondere:
- Angebote von Essens-Lieferdiensten, da sie in direkter Konkurrenz zu den ausgebenden Betrieben stehen
- politische Inhalte, Wahlwerbung, hetzerische oder diskriminierende Inhalte
- religiöse und weltanschauliche Werbung
- Meinungsäußerungen ohne fachliche Grundlage (viel Meinung, wenig Ahnung)
- Inhalte, die gegen geltendes Recht verstoßen, Rechte Dritter verletzen oder geeignet sind, dem Ansehen des Projekts oder der teilnehmenden Betriebe zu schaden
- Inhalte der Gender-Diskussion
- Inhalte, die als Provokation empfunden werden können
Lehnen wir ein Motiv ab, erhält der Werbepartner Gelegenheit zur Nachbesserung. Wird auch das nachgebesserte Motiv abgelehnt, kommt kein Vertrag zustande und wir erstatten bereits geleistete Zahlungen vollständig; weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
Der Werbepartner sichert zu, über alle Rechte an den eingereichten Unterlagen zu verfügen, und stellt uns vollumfänglich von Ansprüchen Dritter frei, die aus dem Inhalt seines Motivs hergeleitet werden.
§ 6 QR-Codes
Auf Wunsch drucken wir einen QR-Code, der technisch über pizzasupport.de auf eine vom Werbepartner benannte Adresse weiterleitet. Für den Inhalt der Zielseite ist ausschließlich der Werbepartner verantwortlich. Weil der Code über uns zum Ziel führt, sichern wir zu, dass ein von uns vor Drucklegung geprüfter Link zu diesem Zeitpunkt nicht zu erkennbar illegalen Inhalten verlinkt.
Die Ziel-Adresse kann bis zur Druckfreigabe geändert werden. Nach der Druckfreigabe ist eine Änderung ausgeschlossen. Wir sind berechtigt, die Weiterleitung abzuschalten, wenn die Zielseite rechtswidrige Inhalte enthält, dauerhaft nicht erreichbar ist oder sich ihr Inhalt so verändert, dass er unter § 5 fallen würde. Ein Anspruch auf Erstattung besteht in diesen Fällen nicht.
§ 7 Verpackungsrechtliche Pflichten
Die Systembeteiligung nach dem Verpackungsgesetz sowie die Registrierung im Verpackungsregister übernehmen wir als Inverkehrbringer der Kartons. Die erforderlichen Kennzeichnungen bringen wir auf dem Karton an. PLATZHALTER: Vor Drucklegung mit dem Systembeteiligungsdienstleister abstimmen, welche Zeichen und Registrierungsnummern konkret auf das Layout müssen, und diesen Absatz entsprechend fassen.
§ 8 Teilnehmerkarte
Die Nennung auf der öffentlichen Teilnehmerkarte erfolgt ausschließlich nach ausdrücklicher Einwilligung und nach manueller Freigabe durch uns. Die Einwilligung kann jederzeit formlos widerrufen werden. Ein Anspruch auf Aufnahme in die Karte besteht nicht.
§ 9 Haftung
Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
Für Werbewirkung, Reichweite oder wirtschaftlichen Erfolg einer Buchung übernehmen wir keine Gewähr. Druckbedingte Farbabweichungen im branchenüblichen Rahmen stellen keinen Mangel dar. Der Druck auf Pizzakartons kann keine kleinen Schriften darstellen, was bei der Erstellung der Druckdaten durch Werbepartner zu beachten ist. Für unscharfen Druck oder schlechte Lesbarkeit als Folge zu kleiner oder zu feiner Druckdaten übernehmen wir keine Haftung.
§ 10 Kein Widerrufsrecht für Verbraucher
Werbeflächen buchen ausschließlich Unternehmen, Selbstständige und andere Gewerbetreibende im Sinne des § 14 BGB zu Zwecken ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit. Für diese Verträge besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht nach § 13, § 355 BGB. Es gelten ausschließlich die Regelungen dieser AGB, insbesondere zur Freigabe der Motive, zur Anzahlung nach Erreichen des Startschusses und zum Rücktritt vor Produktionsfreigabe.
§ 11 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Freiburg im Breisgau. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: 09/2026. Zurück zur Startseite